Definition:
Die Verwendung von Substanzen, die sowohl die physische oder psychische Kondition und somit die Leistungsfähigkeit beeinflussen, wird als Doping deklariert. Doping gefährdet die Gesundheit des Tieres und ist somit absolut verboten.
Auch die Verwendung von ähnlichen Substanzen durch den Musher wird als Doping anerkannt und nach denselben Richtlinien geahndet.
- Liste von Dopingsubstanzen:
Die nachstehende Liste ist so komplett wie möglich gestaltet, da aber täglich neue Arzneien herausgebracht werden, ist eine komplette Liste nie möglich.
Generelle Regel ist , dass keine Arznei (oral, topisch oder per Injektion) an einen Schlittenhund verabreicht werden darf, die eine Krankheit oder Verletzung verschleiert. Keine Arznei oder künstlicher Behelf (z. B. Blut) darf verwendet werden, um die Leistung über die natürliche Fähigkeit zu steigern. Die Regeln gelten ab 3 Tage vor dem ersten Rennen und enden nachdem das Team das Rennen beendet hat und vom Renntierarzt freigegeben wird.
Vor Rennstart müssen alle Mushers der Rennorganisation eine Liste ihrer Hunde und ihrer Medikation (ab 3 Tage vor dem Rennen) zur Verfügung stellen.
Verbotenen Substanzen sind:
- Entzündungshemmer/Schmerzmittel inklusive aber nicht ausschließlich:
- Steroide (Kortison und alle Abkömmlinge)
- Nicht-Steroidale Entzündungshemmer (z.B. Rimadyl, Metacam, Zubrin, etc.)
- Anti-Prostaglandine
- Schmerzmittel (z.B. Buprnorfine, Morphine und Morphinderivate)
- Hustenunterdrückende Mittel
- Anabolika (z.B. Testosteron) und exogene androgene Anabolika, sonstige Anabolika (Clenbuterol, Zeranol)
- Muskelrelaxantien
- Antihistamine
- Betablocker (z. B. Atenolol, Bunolol, Carvedilol, Sotalol, Timolol)
- Diuretika
- Stimulatien (Amphetamine und Derivate, Epherine und Derivate)
- Beruhigungsmittel, Lokalanästhetika
- injizierte Anticholinergika
- injizierte Nahrungsergänzungsmittel (außer durch Renntierarzt verabreicht)
- Hormone (z.B Erythropoetin (EPO), Wachstumshormone, Gonatropine
- Blut (Eigenblut oder Fremdblut)
Ausnahmen:
- Die Anwendung von topischem Kortison oder DMSO ist auf die Extremitäten beschränkt, vom Renntierarzt verschreiben.
- Die Anwendung von lokaler Betäubung ist nicht verboten, wenn sie vom Renntierarzt ohne Risiko für den Hund angewandt wird.
Dopingkontrollen:
Dopingkontrollen können bei jedem FISTC-Rennen durchgeführt werden und werden bei jeder FISTC-EM oder WM durchgeführt.
Das Anti-Doping-Team besteht aus mindestens dem Renntierarzt, einem Tierarzthelfer, dem (FISTC) Delegiertem von Sprint/Distanz und dem (FISTC) Tierschutzbeauftragtem und einem Vertreter der Rennorganisation.
Die Auswahl der getesteten Team wird per Zufall nach der Reihung am zweiten Renntag bestimmt. Vor dem Rennstart müssen die Reihungen und Kategorien niedergeschrieben werden, in ein Kuvert gegeben werden und nicht bis nach dem zweiten Lauf geöffnet werden. Nach Beendigung des 3. Laufs werden die ausgewählten Hunde an der Ziellinie gekennzeichnet, die Chipnummer notiert und ein Formular mit Name und Chipnummer dem Musher gegeben. Dieser Musher muß eine Dopingprobe der Hunde abgeben.
Im Falle eines begründeten Dopingverdachts kann das Anti-Doping-Team noch zusätzliche Tests von anderen Teams fordern, aber nur wenn der Renn-Marshall übereinstimmt und begründeter Verdacht vorliegt.
Wenn ein Musher keine Dopingprobe abliefert wird es wie eine positive Dopingprobe behandelt.
Doping-Station:
Die Doping-Station muß klar gekennzeichnet und beschildert sein vom Start/Zielbereich. Sie sollte versperrbar sein, damit niemand außer dem Anti-Doping-Team die Station betreten kann. Ausreichend Ausrüstung sollte vorhanden sein, um die Probe korrekt zu entnehmen und weiterzuverarbeiten. Alle Offiziellen sollten mit dem Protokoll der Dopingkontrolle vertraut sein, welches schriftlich vorliegen sollte.
Probenentnahme und –kontrollen:
Die Teilnehmer müssen sich bei der Dopingstation auf der am Dopingkontrollformular vermerkten Zeit melden. Dort kann er/sie zwischen 2 sauberen, nummerierten Urinbehältern wählen und falls nötig 2 Blutentnahmeröhrchen. Der Name des Mushers und die Chipnummer des Hundes sowohl die Anzahl der Urinbehälter und Blutröhrchen werden auf der Dopingkontrollliste notiert.
Danach werden unter Aufsicht eines Mitglieds des Dopingkontrollteams Proben entnommen (falls keine Urinprobe eingefangen werden kann, ist es meistens ausreichend, den Hund für 1 Stunde in seine Box zu sperren und danach nochmals versucht werden, männlichen Hunden kann auch ein Katheter gesetzt werden).
Nach Probenkollektion werden die Behälter und Röhrchen im Beisein des Teilnehmers versiegelt. Der Teilnehmer muss ein Einwillingungserklärung unterschreiben, um zu bestätigen, dass alle oben genannten Verfahren im Beisein des Teilnehmers durchgeführt wurden.
Die erste Probe jedes Hundes wird dem Hauptveterinär übergeben, der sie dem Labor überbringt, die zweite Probe und die Codeliste (welche Nummer zu welchem Hund gehört) ergehen an den FISTC-Präsident, der sie in einem Tiefkühler aufbewahrt, falls eine zweite Meinung nötig/verlangt wird.
Die Laborprobe und Ersatzprobe werden in einen passenden, gekühlten Container zum Transport verpackt. Die Probe zur Analyse sollte so schnell wie möglich ans Labor gesandt werden und das Labor sollte bestätigen, dass die Probe bei Ankunft noch versiegelt war (und auch auf der Resultatsliste vermerken)!)
Die Ersatzprobe kann zerstört werden, wenn die erste Analyse negative ausfällt oder wenn die erste Analyse positiv war, nachdem die zweite Analyse positiv war.
Probenanalyse:
Die Proben, die vom FISTC gesandt werden, werden durch ein FISTC-beauftrages Labor, normalerweise VET MET Labor (Deutschland) überprüft, falls ein Musher eine Gegenexpertise durchführen lassen will, muss dies ebenfalls von einem FISTC-beauftragtem Labor erfolgen.
Resultate:
Die Testergebnisse werden vom Labor zum FISTC-Veterinär geschickt. Falls ein Test positiv ausfällt, sollte der FISTC-Veterinär den FISTC-Vorstand informieren und die Föderation des Teilnehmers. Der Teilnehmer wird durch seine Föderation informiert.
Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Protest einlegen und um eine Kontra-Expertise ansuchen. Der Teilnehmer und ein neutraler Beobachter (vom FISTC bestimmt) dürfen während der Analyse (falls das Labor zustimmt) anwesend sein. Das Ergebnis der zweiten Probe sollte unmittelbar dem FISTC-Vorstand mitgeteilt werden.
Konsequenzen:
Nach einem bestätigten positiven Dopingtest wird der Musher ab diesem Zeitpunkt für alle FISTC-Rennen disqualifiziert. Der FISTC-Vorstand hat entgültige Entscheidungsgewalt und bestimmt das Strafausmaß (Länge des Ausschlusses). Die Entscheidung ist entgültig und kann nicht vor ein Gericht gebracht werden.
Das Ergebnis des Dopingtests wird auf der FISTC-Webseite veröffentlicht und im Falle eines positiven Dopingtests der Entschluss des FISTC-Vorstandes veröffentlicht.
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